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   OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03   

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https://dejure.org/2003,17449
OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03 (https://dejure.org/2003,17449)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.08.2003 - 9 LA 126/03 (https://dejure.org/2003,17449)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. August 2003 - 9 LA 126/03 (https://dejure.org/2003,17449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 2 S 4 KAG ND; § 6 Abs 6 KAG ND
    Beitragsentstehung; Ersetzen; Ersetzung; Rückwirkung; Schlechterstellungsverbot; Straßenausbaubeitrag; Straßenausbaubeitragssatzung; Unwirksamkeit; Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 16.04.1992 - 9 M 1513/92

    Satzungsregelung für Schlechterstellungsverbot bei Rückwirkungszeitraum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Das Verwaltungsgericht hat aus zutreffenden, mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Beschl. v. 16.4.1992 - 9 M 1513/92 - dng 1992, 288) in Einklang stehenden Erwägungen angenommen, dass das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch gilt, wenn eine (hier wegen fehlerhafter Festlegung des Anliegeranteils) unwirksame Straßenausbaubeitragssatzung rückwirkend ersetzt wird durch eine fehlerfreie Satzung.

    Denn es ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (z.B. Beschl. v. 16.4.1992 - 9 M 1513/92 - aaO) bereits geklärt, dass § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch - und gerade - die Ersetzung unwirksamen Satzungsrechts erfasst und eine solche Auslegung nicht gegen die (beim Vorhandensein einer Straßenausbaubeitragssatzung bestehende) Beitragserhebungspflicht und das Gebot der Gleichbehandlung verstößt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1990 - 2 A 500/88

    Rückwirkende Satzung; Ungültige Regelungen ; Straßenbaubeitragssatzung; Ersetzen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Denn Höherbelastungen in Folge rückwirkender Änderung rechtmäßiger Satzungsbestimmungen sind für die Abgabepflichten nicht vorhersehbar und stellen daher regelmäßig eine unzulässige echte Rückwirkung dar (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.5.1990 - 2 A 500/88 - NVwZ-RR 1991, 664, 665; VGH Baden-Württ., Urt. v. 24.8.1989 - 2 S 1540/88 - ZKF 1991, 191).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.1989 - 2 S 1540/88

    Rückwirkender Wegfall einer Befreiungsregel in Zweitwohnungssteuersatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Denn Höherbelastungen in Folge rückwirkender Änderung rechtmäßiger Satzungsbestimmungen sind für die Abgabepflichten nicht vorhersehbar und stellen daher regelmäßig eine unzulässige echte Rückwirkung dar (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.5.1990 - 2 A 500/88 - NVwZ-RR 1991, 664, 665; VGH Baden-Württ., Urt. v. 24.8.1989 - 2 S 1540/88 - ZKF 1991, 191).
  • VGH Hessen, 13.02.2003 - 5 UZ 35/03

    Wirksame Satzung im Beitragsentstehungszeitpunkt; Eckgrundstücksermäßigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 1031/01

    Aufhebung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides durch Widerspruchsbescheid;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98

    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1997 - 6 M 93/97

    Straßenbaubeitrag; Beitragssatzung; Rückwirkung; Anschlußbeitrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95

    Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Ob das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch dann greift, wenn nach der ersetzten Satzung (beispielsweise wegen Fehlens eines Abgabesatzes entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG) eine Beitragserhebung gänzlich ausgeschlossen ist, mag dahinstehen, weil ein solcher Fall, der dem von der Beklagten zitierten Urteil des 3. Senats des beschließenden Gerichts vom 24. Februar 1997 (- 3 L 2662/95 - NST-N 1997, 257) zugrunde lag, hier offensichtlich nicht gegeben ist.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 9 L 153/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteile v. 21.6.1989 - 9 L 12/89 - v. 23.8.1989 - 9 L 153/89 - NSt-N 1989, 358 = Nds.Rpfl. 1990, 26 = dng 1989, 356; v. 22.4.1998 - 9 L 215/95 - und v. 16.9.1998 - 9 L 2645/96 -) bereits geklärt, dass das Vorhandensein einer Satzung bei § 6 Abs. 6 NKAG nicht Beitragsentstehungsvoraussetzung ist.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17

    Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz

    Denn für ein "Ersetzen" i. S. d. § 2 Abs. 2 Satz 2 NKAG genügt es, dass Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Wirksamkeit der ersetzten Satzung bestanden (vgl. Senatsbeschluss vom 8.8.2003 - 9 LA 126/03 - NVwZ-RR 2004, 143 = juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und nichtiger Gebührensatz kann rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (so OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - und Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, NdsVBl. 1997, 278 zum KAG Nds; a.M.: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 8. August 2003, - 9 LA 126/03 - und v. 7. August 2003 - 9 LA 103/03 -, zum KAG Nds jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. Bd. II, § 6 Rdnr. 724).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2020 - 9 LB 146/17

    Abweichungssatzung; Allgemeinheit; Anliegeranteil; Beitragspflicht;

    Der Senat weist jedoch darauf hin, dass der Mangel einer nicht vorteilsgerechten Verteilungsregelung durch eine Abweichungs-/Ergänzungssatzung behoben werden kann, der im Hinblick auf die Rechtsprechung des Senats ggfs. Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Entstehens der Vorteilslage beizumessen wäre (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 19.12.2008 - 9 LA 99/06 - juris Rn. 5 und vom 8.8.2003 - 9 LA 126/03 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im

    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die sachliche Beitragspflicht für die Erneuerung der Beleuchtung am B. sei mit dem Aufwandspaltungsbeschluss vom 17. Oktober 2000 entstanden, steht in Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 6 Abs. 6 NKAG (vgl. zum Straßenausbaubeitragsrecht Beschluss vom 7.8.2003 - 9 LA 108/03 - und vom 8.8.2003 - 9 LA 124/03 - dng 2003, 190 = NSt-N 2003, 261 = NVwZ-RR 2004, 143, jeweils mit weiteren Nachweisen zur entsprechenden Rechtsprechung des Senats zum Kanalbaubeitragsrecht; kritisch z. B. Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2007, § 6 Rdnrn. 23 sowie Driehaus, a. a. O., § 8 Rdnr. 239) und ist daher ebenfalls nicht zu beanstanden.
  • VG Gießen, 08.02.2013 - 8 L 1734/12

    Rückwirkende Einführung von Niederschlagswassergebühren nur mit Ankündigung

    Die Wahrung dieses Schlechterstellungsverbotes, welches auch dann gilt, wenn eine unwirksame Satzungsbestimmung durch eine fehlerfreie ersetzt werden soll (vgl. Nds.OVG, B.v. 07.08. und 08.08.2003 - 9 LA 126 u. 103/03 -, NVwZ-RR 2004, 143 f. u. 144 f.), ist durch eine entsprechende Bestimmung in der Satzung zu sichern.
  • VG Göttingen, 23.02.2011 - 3 A 170/09

    Abfallgebühr; Drittleistungsentgelt; Fehlertoleranzgrenze; Fremdleistungsentgelt;

    Zum anderen kollidieren Gebührensätze für Teile von Erhebungszeiträumen, für welche die Gebührenschuld als normative Voraussetzung bereits entstanden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 08.08.2003 - 9 LA 126/03 -, NVwZ-RR 2004, 143, 144), mit den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rückwirkung.
  • VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
    Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - NdsOVG, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
  • VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03
    Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
  • VG Dessau, 14.10.2005 - 3 A 300/05
    Denn die Gesamtheit der Abgabenpflichtigen werde durch die neue gültige Satzung deshalb nicht mehr belastet, weil das Aufkommen nach der alten nichtigen Satzung mit Null anzusetzen sei (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - a.A. VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 MD - NdsOVG, Beschl. v. 8. August 2003 - 9 LA 126/03 -, NdsVBl. 2004, 189f.).
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